Garantie- und Reklamationsbedingungen

Garantie- und Reklamationsbedingungen

Reklamationsbedingungen

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1. Gewährleistungsfrist: Für alle zivilrechtlich gekauften Waren beträgt die Gewährleistungsfrist gemäß den Gesetzen der Slowakischen Republik standardmäßig 24 Monate, es sei denn, die Gesetze der Slowakischen Republik sehen für bestimmte Arten von Waren eine kürzere Frist vor. Ist auf der verkauften Sache, ihrer Verpackung oder der ihr beigefügten Gebrauchsanweisung eine Nutzungsdauer angegeben, so läuft die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist ab.
2. Der Verkäufer kann die gesetzliche Frist verlängern. Die Dauer der verlängerten Garantiezeit ist immer auf dem Garantieschein angegeben. Sofern auf dem Garantieschein keine andere Garantiezeit angegeben ist, gilt eine Frist von 24 Monaten.
3. Die Gewährleistungsfrist setzt sich aus der gesetzlichen Frist (24 Monate) und ggf. einer verlängerten Frist zusammen. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist richten sich die Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 40/1964 Slg. § 619-627, unter Berücksichtigung des vorliegenden Reklamationsgesetzes. (Im Falle einer verlängerten Frist richten sich die Reklamationen ausschließlich nach dieser Ordnung).
4. Handelt es sich um eine gebrauchte Sache, können Käufer und Verkäufer auch eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, jedoch nicht kürzer als 12 Monate. Bei Waren, die aufgrund von Mängeln oder Unvollständigkeit zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf die Mängel, für die der niedrigere Preis vereinbart wurde.
5. Für alle Waren, die von Geschäftskunden auf der Grundlage einer Geschäftsbeziehung (im Sinne des Handelsgesetzbuches) gekauft werden, wird die Gewährleistungsfrist - "Garantie für Qualität" vom Verkäufer auf 12 Monate festgelegt.
6. Das Verfahren des Verkäufers und des Käufers bei der Ausübung der Rechte, die sich aus der Haftung des Verkäufers für Mängel an den über den Online-Shop gekauften Waren ergeben, ist in der Reklamationsordnung näher festgelegt.
7. Das Reklamationsverfahren folgt und ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Verkauf von Waren über den E-Shop auf der Website regeln.
8. Das Reklamationsverfahren kann auf Antrag des Verbrauchers (oder des Käufers, der über eine ID-Nummer verfügt) in elektronischer Form oder in Papierform an die vom Verbraucher gewählte Adresse geschickt werden.
9. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit dem Reklamationsverfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen, bevor er die Waren bestellt. Durch das Ankreuzen des Kästchens vor dem Absenden der Warenbestellung beim Verkäufer bestätigt der Käufer, dass er mit dem Inhalt des oben genannten Reklamationsverfahrens und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist.
10. Als Kaufnachweis stellt der Verkäufer für jede gekaufte Ware einen Kaufbeleg (Rechnung) aus. Falls kein separater Garantieschein ausgestellt wird, gilt der entsprechende Kaufbeleg (im Folgenden "Garantieschein" genannt) als Garantieschein.
11. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für einen Käufer, der kein Verbraucher ist, sondern eine Person, die die Ware zum Zwecke des Unternehmens und nicht für den persönlichen Verbrauch natürlicher Personen kauft; die Haftung für Mängel der Ware richtet sich in diesem Fall nach den Bestimmungen der §§ 422 ff. Handelsgesetzbuch.
12. Der Verkäufer behandelt Verbraucherbeschwerden im Einklang mit der Gesetzgebung der Slowakischen Republik, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. in seiner geänderten Fassung, dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Slowakischen Republik und den geltenden Rechtsvorschriften.
13. Der Verkäufer informiert den Käufer vor dem Kauf über:

  • die Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware (gemäß § 622 - 624 des Bürgerlichen Gesetzbuches),
  • das Verfahren zur Geltendmachung und Behandlung von Reklamationen, Beschwerden und Beschwerden,
  • den Ort, an dem Sie eine Reklamation vorbringen können, insbesondere wenn der Ort für die Bearbeitung der Reklamation ein anderer ist als Ihr Geschäftssitz oder Ihre Niederlassung,
  • die Durchführung von Garantiereparaturen (Vertragswerkstätten usw.)

14. Gewährleistungsbedingungen. Die Ware muss frei von Mängeln sein und den geltenden technischen Normen entsprechen.
15. Der Verkäufer haftet für Mängel an der verkauften Ware bei Erhalt durch den Käufer und für Mängel, die nach Erhalt der Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
16:
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware oder durch höhere Gewalt usw. verursacht wurden, sowie für alle daraus resultierenden Schäden. Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, unsachgemäße oder unzureichende Handhabung, Verwendung und Installation entgegen der Bedienungsanleitung verursacht wurden. Darüber hinaus deckt die Garantie keine Schäden ab, die verursacht werden durch:
(a) mechanische Beschädigung der Ware,
b) die Verwendung der Waren unter nicht konformen Bedingungen,
c) Beschädigung der Ware durch übermäßige Belastung oder durch Verstoß gegen die in der Dokumentation oder den allgemeinen Grundsätzen angegebenen Bedingungen,
d) unzulässige Eingriffe oder Änderungen der Parameter.
17. Der Zeitraum von der Ausübung des Mängelhaftungsrechts bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Käufer zur Übernahme der Sache verpflichtet war, ist in der Gewährleistungsfrist nicht enthalten. Wird die Ware ersetzt, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Empfang der neuen Ware neu zu laufen.
18. Bietet der Verkäufer dem Kunden beim Kauf der Ware eine zusätzliche kostenlose Ware als Geschenk an, so liegt es im Ermessen des Kunden, ob er das angebotene Geschenk annimmt. Das Geschenk ist jedoch nicht die verkaufte Ware, weshalb der Verkäufer nicht für etwaige Mängel haftet. Hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten (Rückgabe), so ist er verpflichtet, alles, was er erhalten hat, also auch die als Geschenk angenommene Ware, an den Verkäufer zurückzugeben.
19. Es besteht die Möglichkeit der Reklamation:
unter der Adresse: Ing. Jozef Anďal - HT MODEL, Veľká, Na letisko 2714/49 05801 Poprad, Slowakische Republik (es muss nachgewiesen werden, dass die Ware beim Verkäufer gekauft wurde und dass sie noch unter Garantie steht. Es ist gesetzlich nicht festgelegt, welche Nachweise hierfür erforderlich sind. Der Verkäufer empfiehlt z. B. einen Kaufbeleg oder einen Garantieschein).
per Post an: Ing. Jozef Anďal - HT MODEL, Veľká, Na letisko 2714/49 05801 Poprad, Slowakische Republik (es muss nachgewiesen werden, dass das Produkt beim Verkäufer gekauft wurde und dass es noch unter die Garantie fällt. Es ist gesetzlich nicht festgelegt, welche Nachweise hierfür erforderlich sind. Der Verkäufer empfiehlt z. B. einen Kaufbeleg oder einen Garantieschein).
20. Vor der Geltendmachung eines Anspruchs empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, sich telefonisch oder elektronisch mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, der den Käufer erneut über alle wesentlichen Elemente des Anspruchs, die Möglichkeiten der Geltendmachung des Anspruchs und das Verfahren für die Bearbeitung des Anspruchs informiert (dies ist keine Bedingung):
+421 (0)52 7768 212
E-Mail: htmodel@htmodel.sk
21. Während der Gewährleistungsfrist hat der Verbraucher das Recht, den Mangel kostenlos beheben zu lassen, wenn er dem Verkäufer die Reklamationsanzeige und die reklamierte Ware einschließlich Zubehör und Dokumentation zustellt. Bei der Geltendmachung der Mängelhaftung für ein gekauftes Produkt reicht es aus, wenn der Verbraucher nachweist, dass das Produkt bei einem bestimmten Verkäufer gekauft wurde und dass es noch unter die Garantie fällt. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift darüber, welche Beweise erforderlich sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 620) heißt es, dass es, wenn die Art der Sache es zulässt, ausreicht, anstelle eines Garantiescheins einen Kaufbeleg auszustellen, dass aber der Verkäufer auf Verlangen des Käufers verpflichtet ist, die Garantie schriftlich zu erteilen (Garantieschein). Daraus folgt, dass, wenn der Verkäufer im Garantieschein keine anderen (detaillierteren) Angaben zum Produkt macht als im Kaufbeleg und auch keine längere Garantie als die gesetzliche Garantie gewährt, die Forderung nach dem Kaufbeleg und dem Garantieschein bei der Geltendmachung eines Mangels am Produkt in einigen Fällen eine Doppelung darstellt - wenn die Garantie beim Verkäufer und nicht beim Garantieservice geltend gemacht wird. Macht der Verbraucher das Recht geltend, einen Mangel zu beheben oder ein fehlerhaftes Produkt durch ein fehlerfreies zu ersetzen, ist ein Kaufbeleg des ERP nicht erforderlich. Der Verkäufer kann sich nicht weigern, den Anspruch des Verbrauchers anzuerkennen, wenn der Verbraucher nachweisen kann, dass er das mangelhafte Produkt beim Verkäufer gekauft hat und es noch innerhalb der Garantiezeit liegt.
22. Garantie für den ausgetauschten Artikel: Es gilt eine neue Garantiefrist ab dem Datum des Erhalts des neuen Artikels.
23. Art der Beanstandung: Handelt es sich um einen Mangel, der behoben werden kann, hat der Käufer das Recht, den Mangel kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgemäß beheben zu lassen. Der Verkäufer ist zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels verpflichtet.
24. Der Käufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels den Ersatz der Sache oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, den Ersatz des Teils verlangen, wenn dies für den Verkäufer nicht mit einem im Verhältnis zum Preis der Ware oder zur Schwere des Mangels unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist.
25. Der Verkäufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels stets die mangelhafte Sache durch eine einwandfreie ersetzen, wenn dies für den Käufer keine schwerwiegenden Unannehmlichkeiten mit sich bringt.
26. Liegt ein Mangel vor, der nicht behoben werden kann und der verhindert, dass die Sache ordnungsgemäß als mangelfreie Sache genutzt werden kann, hat der Käufer das Recht, die Sache ersetzen zu lassen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Mängel zwar behebbar sind, der Käufer die Sache aber wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.
27. Liegen sonstige unbehebbare Mängel vor, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
28. Wurde die Sache zu einem niedrigeren Preis verkauft oder weist die gebrauchte Sache einen Mangel auf, für den der Verkäufer haftet, so hat der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz der Sache das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.
29. Wenn der Mangel nicht behebbar ist, aber die ordnungsgemäße Nutzung der Ware nicht verhindert, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Preis der Ware.
30. Hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten (Rückerstattung), so steht es ihm frei, welches dieser Rechte er ausübt. Sobald er jedoch eines dieser Rechte gewählt hat, kann er diese Wahl nicht mehr einseitig selbst ändern.
31. Im Falle einer Beschwerde des Verbrauchers ist der Verkäufer oder ein Angestellter oder eine vom Verkäufer beauftragte Person verpflichtet, den Verbraucher über seine oben genannten Rechte zu informieren.
32. Festlegung der Art und Weise der Reklamationsbearbeitung: Ausgehend von der Entscheidung des Verbrauchers, welche Rechte er geltend macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Art und Weise der Reklamationsbearbeitung festzulegen:
(a) unverzüglich,
(b) in komplexen Fällen spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Reklamation
(c) in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Zustands der Waren oder Dienstleistungen erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Reklamation.
33. Sobald die Art der Bearbeitung der Beschwerde festgelegt ist, wird die Beschwerde unverzüglich bearbeitet; in begründeten Fällen kann die Beschwerde auch später bearbeitet werden; die Bearbeitung der Beschwerde darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Beschwerde dauern.
34. Gemäß den Bestimmungen des § 18 Absatz 4 des Verbraucherschutzgesetzes ist der Verkäufer verpflichtet, die Reklamation innerhalb von 30 Kalendertagen zu erledigen, unabhängig davon, auf welche Weise der Käufer die Ware erworben hat.
35. Als Erledigung der Reklamation gilt folgendes: Als Erledigung der Reklamation gilt gemäß § 2 Buchstabe m des Verbraucherschutzgesetzes die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch Übergabe der reparierten Ware, Ersatz der Ware, Erstattung des Kaufpreises der Ware, Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses auf die Ware, schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder deren begründete Ablehnung. Gemäß Artikel 122 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beginnt eine nach Tagen bemessene Frist mit dem Tag, der auf das für ihren Beginn maßgebliche Ereignis folgt.
36. Nach Ablauf der Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Ware gegen eine neue Ware umzutauschen.
37. Hat der Verbraucher innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf eine Reklamation geltend gemacht, so kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage eines fachlichen Gutachtens ablehnen; unabhängig vom Ergebnis des fachlichen Gutachtens kann der Verbraucher nicht zur Zahlung der Kosten des fachlichen Gutachtens oder sonstiger mit dem fachlichen Gutachten zusammenhängender Kosten herangezogen werden; der Verkäufer muss dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach der Reklamation eine Kopie des fachlichen Gutachtens übermitteln, das die Ablehnung der Reklamation begründet.
38. Hat der Verbraucher eine Reklamation nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Kauf geltend gemacht und hat der Verkäufer die Reklamation abgelehnt, so ist die Person, die die Reklamation beglichen hat, verpflichtet, in der Reklamationsabrechnung anzugeben, an wen der Verbraucher die Ware zur fachlichen Begutachtung schicken kann. Wird die Ware zur Begutachtung an eine benannte Person geschickt, so sind die Kosten der Begutachtung sowie alle anderen in diesem Zusammenhang angemessenerweise anfallenden Kosten vom Verkäufer zu tragen, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Weist der Verbraucher die Haftung des Verkäufers für den Mangel durch das Sachverständigengutachten nach, kann er den Anspruch erneut geltend machen; die Gewährleistungsfrist läuft während der Durchführung des Sachverständigengutachtens nicht ab. Der Verkäufer erstattet dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des erneut geltend gemachten Anspruchs alle für das Sachverständigengutachten angefallenen Kosten sowie alle damit in angemessenem Umfang verbundenen Kosten. Eine erneut geltend gemachte Forderung kann nicht zurückgewiesen werden.
39. Sendet der Verbraucher die Ware zur Begutachtung an eine benannte Person, so gehen die Kosten der Begutachtung sowie alle in diesem Zusammenhang vernünftigerweise anfallenden Kosten stets zu Lasten des Verkäufers, d.h. für die gesamte Dauer der Gewährleistungsfrist, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Wird die Ware jedoch zur Begutachtung an eine andere Person als die benannte Person, d.h. an einen Sachverständigen oder eine bevollmächtigte, notifizierte oder akkreditierte Person, geschickt, so werden die Kosten der Begutachtung sowie alle anderen in diesem Zusammenhang angemessenerweise anfallenden Kosten vom Verkäufer nur dann an den Verbraucher zurückerstattet, wenn die Begutachtung die Haftung des Verkäufers für den behaupteten Mangel innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs nachweist.

40. Die fachliche Beurteilung muss enthalten

  • die Identifizierung der Person, die die fachliche Beurteilung vornimmt,
  • die genaue Identifizierung des zu begutachtenden Produkts (z. B. Serien- oder Werknummer), eine Beschreibung des Zustands des Produkts,
  • das Ergebnis des Gutachtens,
  • das Datum, an dem das Gutachten erstellt wurde.
    Die Begutachtung darf nur durchgeführt werden von:
  • einem Sachverständigen im Sinne des Gesetzes Nr. 382/2004 Slg. über Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer.
  • einer zugelassenen, notifizierten oder akkreditierten Person - gemäß Artikel 11 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe f) und Artikel 22
  • Absatz 4 des Gesetzes Nr. 264/1999 und Artikel 15 des Gesetzes Nr. 90/1998 Slg.
  • autorisierter Service (vom Hersteller zur Durchführung von Garantiereparaturen autorisierte Person).

41. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden bei einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung ist eine Kopie des Reklamationsberichts. Neben den Kontaktdaten des Verkäufers und des Verbrauchers muss die Bestätigung eine Beschreibung des Mangels enthalten und angeben, ob der Verbraucher je nach Art des Mangels eine Reparatur, einen Ersatz, einen Rücktritt vom Vertrag oder einen Nachlass auf den Kaufpreis verlangt, sowie das Datum der Reklamation.
42. Erfolgt die Reklamation per Fernkommunikation, z.B. per Telefon, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher so schnell wie möglich eine Reklamationsbestätigung zukommen zu lassen, spätestens jedoch zusammen mit dem Nachweis der Reklamationsabwicklung. Die Bestätigung der Reklamation muss nicht zugestellt werden, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Reklamation auf andere Weise nachzuweisen, z. B. per E-Mail.
43. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation einen schriftlichen Nachweis der Reklamation auszustellen. Dieser schriftliche Nachweis ist eine Kopie des Reklamationsberichts mit einem ausgefüllten Feld der Reklamationserledigung, ein Brief mit einer schriftlichen Benachrichtigung über die Reklamationserledigung oder eine SMS oder eine E-Mail mit Informationen über die Reklamationserledigung mit einer schriftlichen Bestätigung des Versands.
44. Nach der Erledigung einer berechtigten Reklamation wird die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation verlängert. Im Falle einer unberechtigten Reklamation wird die Garantiezeit nicht verlängert. Wurde die Reklamation durch Ersatzlieferung beglichen, so gilt die nächste Reklamation als erste Reklamation der Ware.
45. Mitwirkung des Käufers: Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder einer autorisierten Servicestelle unverzüglich jegliche Unterstützung bei der Überprüfung des Vorliegens des reklamierten Mangels und dessen Behebung (einschließlich der entsprechend erforderlichen Prüfung oder Demontage der Ware) zu gewähren. Der Käufer ist ferner verpflichtet, die Ware bei der Reklamation sauber und in einer den Hygienevorschriften bzw. allgemeinen Hygienegrundsätzen entsprechenden Verpackung zu liefern, einschließlich aller Bestandteile und Zubehörteile, die eine solche Überprüfung und Mängelbeseitigung ermöglichen.
46. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren aus der Garantiereparatur spätestens innerhalb eines Monats nach der Mitteilung der Reparatur abzunehmen.
47. Keine gesetzliche Bestimmung verpflichtet den Verkäufer, dem Verbraucher während der Bearbeitung der Reklamation eine Ersatzware zu liefern.
48. Anspruch im Falle eines Geschäftskunden:

  • Nach dem Gesetz Nr. 250/2007 ist ein Verbraucher ausschließlich eine natürliche Person, die Waren nicht zu geschäftlichen Zwecken erwirbt oder sie im Rahmen ihrer Beschäftigung oder ihres Berufes verwendet.
  • Im Falle einer Reklamation eines Geschäftskunden (nicht eines Verbrauchers) - eine solche Beziehung wird dann nicht durch das Verbraucherschutzgesetz oder das Zivilgesetzbuch geregelt, sondern durch das Handelsgesetzbuch.

49. Der Verkäufer informiert den Käufer über die zuständige Aufsichtsbehörde, und zwar: Das Slowakische Gewerbeaufsichtsamt.
50. Das Slowakische Gewerbeaufsichtsamt prüft als internes Marktkontrollorgan nicht die Berechtigung von Reklamationen, sondern nur, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Reklamation, die sich aus dem Verbraucherschutzgesetz ergeben, erfüllt sind.
51. Zu den anderen Aufsichtsbehörden können je nach den über den Online-Shop angebotenen Waren oder Dienstleistungen gehören:
- die staatliche Veterinär- und Lebensmittelbehörde
- die regionale Gesundheitsbehörde

Informationen zur alternativen Online-Streitbeilegung (ADR) für E-Shops
1. Der Verkäufer informiert die Kunden (Käufer) darüber, dass am 1. Februar 2016 das Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in Kraft tritt. Ziel dieses Gesetzes ist es, eine neue Möglichkeit für Verbraucher zu schaffen, ihre Streitigkeiten mit dem Verkäufer schnell, effizient, weniger formell und vor allem kostenlos oder mit minimalen Kosten zu lösen. Angestrebt wird eine gütliche Einigung bzw. eine Vereinbarung zwischen dem Verbraucher und dem Verkäufer zur Beilegung der Streitigkeit, die, sobald beide Parteien ihrem Wortlaut zustimmen, zu einer verbindlichen Rechtsgrundlage wird.
2. Bei den alternativen Streitbeilegungsstellen handelt es sich um das Amt für die Regulierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige, das Amt für die Regulierung der elektronischen Kommunikation und der Postdienste sowie die Slowakische Handelsinspektion. Die Slowakische Handelsinspektion hat darüber hinaus die Stellung einer so genannten Residualinstanz, was bedeutet, dass sie berechtigt ist, Streitigkeiten zu schlichten, die nicht in die Zuständigkeit anderer Stellen fallen, mit Ausnahme von Streitigkeiten, die sich aus Finanzdienstleistungsverträgen ergeben.
3. Gemäß Artikel 11 des Gesetzes kann das Gericht erster Instanz nicht über Finanzdienstleistungen entscheiden. 391/2015 über die alternative Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte hat der Verbraucher das Recht, sich mit einem Antrag auf Abhilfe an den Verkäufer zu wenden, wenn er mit der Art und Weise, wie der Verkäufer seine Beschwerde bearbeitet hat, nicht zufrieden ist oder wenn er glaubt, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat. Der Verbraucher hat das Recht, im Falle einer Streitigkeit mit dem Verkäufer, nachdem er alle Möglichkeiten zur Beilegung der Streitigkeit ausgeschöpft hat, eine alternative Streitbeilegungsstelle anzurufen, wenn der Wert der Streitigkeit mehr als 20,- € beträgt. Die Rechtsvorschriften gelten nicht nur für "inländische" Streitigkeiten, sondern auch für "grenzüberschreitende" Streitigkeiten, d. h. für Streitigkeiten zwischen ausländischen Verbrauchern und Verkäufern auf dem Gebiet der Slowakischen Republik.
4. Die AS-Stelle beendet den Streitfall innerhalb von 90 Tagen nach seiner Einleitung und teilt dem Antragsteller eine Verlängerung von 30 Tagen (auch wiederholt) mit.
5. Ist der Verbraucher mit der Art und Weise, wie der Verkäufer seine Beschwerde behandelt oder seine Rechte anderweitig verletzt hat, nicht zufrieden, so kann er bei der zuständigen Stelle eine Klage einreichen. Dies schließt nicht die Möglichkeit aus, seine Streitigkeit auf dem Rechtsweg beizulegen. Um einen reibungslosen Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens zu gewährleisten, schreibt das Gesetz die Mitwirkung des Verkäufers vor.
6. Alternative Streitbeilegungsstelle:
Slowakisches Gewerbeaufsichtsamt, Zentralinspektion, Abteilung für internationale Beziehungen und alternative Verbraucherstreitbeilegung, Bajkalská 21/A, Postfach Nr. 29 , 827 99 Bratislava 27, SR.
Internet: http://www.soi.sk/sk/Alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov.soi
E-Mail: ars@soi.sk
7. Der Verbraucher kann einen Vorschlag in der in § 12 des Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze festgelegten Weise einreichen, auch elektronisch über die Online-Streitbeilegungsplattform (RSO) unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/index_en.htm
8. Die alternative Streitbeilegung ist ausschließlich Verbrauchern von natürlichen Personen vorbehalten, nicht aber Unternehmern. Die Streitbeilegung findet zwischen einem Verbraucher und einem Verkäufer statt, die einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben und deren Streitwert mehr als 20 € beträgt.
9. Der Verkäufer informiert die Käufer auch über die Möglichkeit der individuellen Einreichung von Anfragen, Vorschlägen, Anregungen und Versuchen zur Vermeidung von Streitigkeiten auf elektronischem Wege an die folgende E-Mail-Adresse: htmodel@htmodel.sk

Reklamationsformular: pdf-Datei